KINDERGARTEN/SCHULE
Wenn Kindergarten oder Schule auf Auffälligkeiten bei ihrem Kind ansprechen, oder sie selbst feststellen, dass ihr Kind sprachlich eine andere Entwicklung genommen hat als gleichaltrige Kinder, können Sie sich an ihren Kinderarzt wenden und prüfen lassen, ob eine Indikation für eine logopädische Therapie besteht. Sollte das so sein, wenden Sie sich mit der Bitte um einen Termin an uns.
KIEFERORTHOPÄDIE
Viele Kinder und Jugendliche werden von Kieferothopäden behandelt. Ursache der Zahnfehlstellung ist oftmals „infantiles Schlucken“ (frühe Auffälligkeit ist der lutschoffene Biss). Das ist eine Schwäche der Muskulatur im Mund- und Kieferbereich, die durch Muskeltraining entwickelt werden kann. Bei unseren Vorschulkindern arbeiten wir auf jeden Fall vor dem Zahnwechsel daran. Sind die Kinder schon in kieferorthopädischer Behandlung, werden wir oftmals unterstützend zur Therapie hinzugebeten, um eine erfolgreiche Behandlung auf Dauer sicher zu stellen. Der Kieferorthopäde kann ebenfalls eine Verordnung ausstellen.
ERWACHSENE
Wenn Stimmstörungen, neurologische Erkrankungen etc. vorliegen, kann Ihr Arzt ebenso eine Indikation stellen. Für Volljährige ist eine Zuzahlung von Seiten der Kassen gefordert. Sollten Sie allerdings befreit sein (Kasse stellt eine entsprechende Bescheinigung aus) ist das nicht notwendig.
PRIVATPATIENTEN
Privatpatienten gehen grundsätzlich den gleichen Weg. Liegt bei Ihnen eine Indikation vor, erfragen Sie gerne einen Behandlungs-
termin.
NICHT VERBUNDENE LEISTUNGEN
Natürlich stehen wir Ihnen gerne für Diagnosen und Befunde, sowie Informationsgespräche zur Verfügung, die außerhalb des üblichen Leistungsspektrums stehen. Das gilt auch für Informationsabende und Vorträge zu unseren Themen.
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